75 Jahre Grundgesetz: Vortrag des Bundesverfassungsrichters a. D. Professor Udo Steiner
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Mit diesem historisch bedeutsamen Satz beginnt das deutsche Grundgesetz, dessen Inkrafttreten sich in diesem Mai zum 75. Mal jährte.
Unser Gymnasium hatte die Ehre, zu diesem Anlass einen besonderen Gast begrüßen zu dürfen. Am 6. Juni hielt Bundesverfassungsrichter a. D. und emeritierter Professor für Deutsches und Bayerisches Staats- und Verwaltungsrecht sowie Verwaltungslehre, Professor Dr. Udo Steiner, in unserem Festsaal einen Vortrag für die Schülerinnen der 10. Jahrgangsstufe.
In seinen Ausführungen hob Professor Steiner die fundamentale Bedeutung der Grund- und Menschenrechte in der deutschen Verfassung hervor und erläuterte deren unverzichtbare Rolle zum Schutz der Freiheit und Würde jedes Einzelnen. Anhand verschiedener Beispiele verdeutlichte er die historische Entwicklung und die nachhaltige Wirkung dieser Rechte auf Gesellschaft und Rechtsprechung.
Darüber hinaus thematisierte er die besondere Rolle der Gerichte, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts, in der deutschen Demokratie. Professor Steiner betonte, wie das Bundesverfassungsgericht als Hüter der Verfassung fungiert und damit einen entscheidenden Beitrag zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit leistet.
Im Anschluss an den Vortrag entwickelte sich eine lebhafte Diskussion, bei der die Schülerinnen die Gelegenheit hatten, ihre Fragen zu stellen. Dabei wurden insbesondere die aktuellen Bedrohungen der Demokratie thematisiert und die Verbindung von Politik und Verfassungsgericht beleuchtet.
Der Vortrag von Professor Steiner war eine wertvolle Gelegenheit für die Schülerinnen, tiefere Einblicke in die Funktionsweise der deutschen Verfassungsordnung zu gewinnen und ihr Bewusstsein für die Bedeutung von Grund- und Menschenrechten zu schärfen.
Wir danken Professor Steiner für seinen Besuch und seinen informativen Beitrag zu diesem Thema.